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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2006 - L 3 KA 120/05 ER   

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https://dejure.org/2006,104721
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2006 - L 3 KA 120/05 ER (https://dejure.org/2006,104721)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.01.2006 - L 3 KA 120/05 ER (https://dejure.org/2006,104721)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - L 3 KA 120/05 ER (https://dejure.org/2006,104721)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 3 KA 109/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2006 - L 3 KA 120/05
    Dabei ist der vorliegend gestellte Feststellungsantrag auch statthaft, wie der Senat in einem parallel gelagerten Verfahren (L 3 KA 109/05 ER) ausgeführt hat (Beschluss vom 12. Oktober 2005).

    Lediglich in den Fällen, in denen ausgeschiedenen Kieferorthopäden wegen des Eingreifens der Wiederzulassungssperre gemäß § 95b Abs. 2 die Rückkehr in das vertragszahnärztliche System versagt bleibt und der dauerhafte Ausfall von Forderungen nach § 95b Abs. 3 deshalb den Weiterbestand der Praxis gefährdet, erfordert Art. 12 Abs. 1 GG in Fällen der vorliegenden Art, eine einstweilige Anordnung zu Gunsten des Betroffenen zu erlassen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2005 - L 3 KA 109/05 ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2005 - L 3 KA 119/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2006 - L 3 KA 120/05
    Diese Mitteilung an den Versicherten entspricht der vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassung, wie sie dem Antragsteller aus dem ihm gegenüber ergangenen Beschluss vom 28. Oktober 2005 - L 3 KA 119/05 ER - bekannt ist.

    Der geltend gemachte Anordnungsanspruch besteht auch, und zwar auf der Grundlage des § 95b Abs. 3 Satz 1 SGB V. Dies hat der Senat in ständiger Rechtsprechung wiederholt entschieden, u.a. in dem den Antragsteller betreffenden Beschluss vom 28. Oktober - L 3 KA 119/05 ER - , auf den insoweit verwiesen wird.

  • BVerfG, 10.04.2000 - 1 BvR 422/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen die Pflicht,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2006 - L 3 KA 120/05
    Denn die Berufsausübungsfreiheit des (Zahn)arztes wird durch Gemeinwohlbelange beschränkt, zu denen insbesondere der Schutz eines funktionierenden vertrags(zahn)ärztlichen Systems im Rahmen der GKV gehört (BVerfG SozR 3-2500 § 295 Nr. 2).
  • VGH Hessen, 05.11.1991 - 7 TG 2074/91

    Aufnahme eines auswärtigen Schülers in eine weiterführende Schule;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2006 - L 3 KA 120/05
    Dabei ist zu Lasten des jeweiligen Antragstellers u.U. auch zu berücksichtigen, ob er die nunmehr vorliegende nachteilige Situation selbst mitzuverantworten hat (VGH Mannheim NVwZ-RR 1992, 380, 381; OVG Hamburg NVwZ-RR 1998, 314; Finkelnburg/Jank a.a.O., RdNr. 155 m.w.N) und ob ihm Alternativen zur Verfügung stehen, um den drohenden Nachteil auch ohne vorläufigen Rechtsschutz abzuwenden (HessVGH DVBl 1993, 57; NVwZ-RR 1992, 361).
  • VGH Hessen, 29.09.1992 - 6 TG 1517/92

    Antrag auf einstweilige Anordnung der vorläufigen Erteilung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2006 - L 3 KA 120/05
    Dabei ist zu Lasten des jeweiligen Antragstellers u.U. auch zu berücksichtigen, ob er die nunmehr vorliegende nachteilige Situation selbst mitzuverantworten hat (VGH Mannheim NVwZ-RR 1992, 380, 381; OVG Hamburg NVwZ-RR 1998, 314; Finkelnburg/Jank a.a.O., RdNr. 155 m.w.N) und ob ihm Alternativen zur Verfügung stehen, um den drohenden Nachteil auch ohne vorläufigen Rechtsschutz abzuwenden (HessVGH DVBl 1993, 57; NVwZ-RR 1992, 361).
  • OVG Hamburg, 06.01.1997 - Bs III 157/96

    Zulassung zum Studium; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsgrund;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2006 - L 3 KA 120/05
    Dabei ist zu Lasten des jeweiligen Antragstellers u.U. auch zu berücksichtigen, ob er die nunmehr vorliegende nachteilige Situation selbst mitzuverantworten hat (VGH Mannheim NVwZ-RR 1992, 380, 381; OVG Hamburg NVwZ-RR 1998, 314; Finkelnburg/Jank a.a.O., RdNr. 155 m.w.N) und ob ihm Alternativen zur Verfügung stehen, um den drohenden Nachteil auch ohne vorläufigen Rechtsschutz abzuwenden (HessVGH DVBl 1993, 57; NVwZ-RR 1992, 361).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1991 - A 16 S 1239/91

    Aufenthaltsgenehmigung der DDR; zum Erlöschen nach Ausreise vor dem 1990-10-03

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2006 - L 3 KA 120/05
    Dabei ist zu Lasten des jeweiligen Antragstellers u.U. auch zu berücksichtigen, ob er die nunmehr vorliegende nachteilige Situation selbst mitzuverantworten hat (VGH Mannheim NVwZ-RR 1992, 380, 381; OVG Hamburg NVwZ-RR 1998, 314; Finkelnburg/Jank a.a.O., RdNr. 155 m.w.N) und ob ihm Alternativen zur Verfügung stehen, um den drohenden Nachteil auch ohne vorläufigen Rechtsschutz abzuwenden (HessVGH DVBl 1993, 57; NVwZ-RR 1992, 361).
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